"Soll die Versorgung mit Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn erhalten bleiben?"
Diese Fragestellung haben zwei Bürgerinnen des Landes Vorarlberg, Miriam Capelli und Mechthild Bawart, am 15. Dezember 2025 beim Land Vorarlberg eingebracht. Ziel war die Einleitung eines Volksbegehrens auf Durchführung einer Volksbefragung zur obigen Frage. Immerhin hatten etwa 58.000 Personen eine Petition gleichen Inhalts unterschrieben. Die Petition wurde von der Landesregierung ignoriert. Die Landeszielsteuerungskommission, welche die Gesundheitsplanung für Vorarlberg festlegt, hat am 18. Dezember 2025 beschlossen, die Fächer Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde in Bregenz zu konzentrieren. Nachzulesen ist diese heftig umstrittene Planung im Regionalen Strukturplan Gesundheit.
Am 12. Januar 2026 setzte sich die Landeswahlbehörde zusammen und beschied mehrheitlich, dass der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens abgewiesen wird. Die für den Antrag hinterlegte Kaution von 720 Euro wurde zur Hälfte einbehalten.
Die Landesverfassung und das Landes-Volksabstimmungsgesetz regeln unterschiedliche direktdemokratischen Instrumente wie Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung.
Der Antrag wurde korrekt eingebracht. Laut Gesetz ist dem Antrag statt zu geben, wenn er (neben der korrekten Einbringung) der Landesverfassung und "übergeordnetem Recht" nicht "offensichtlich widerspricht".

Formal war also alles gut. Es folgte eine inhaltliche Prüfung: Da das Ziel die Durchführung einer Volksbefragung durch die Landesregierung war, musste die "Bestimmtheit und und Konkretheit der Fragestellung" beurteilt werden. Denn eine Volksbefragung verlangt eine Frage, die widerspruchsfrei, ohne wertende Beifügungen und möglichst kurz gefasst ist und die weiters den Stimmberechtigten die klare Wahl zwischen zwei oder drei Entscheidungsmöglichkeiten gibt. Die Fragestellung muss sich auf Gesetze oder die Verwaltung des Landes beziehen, damit das Ergebnis umgesetzt werden kann. Auch in diesem Punkt war der Antrag korrekt, denn "der maßgebliche Einfluss sowie die letztendliche Entscheidung über den RSG (Regionaler Strukturplan Gesundheit) bzw. Änderungen des RSG und damit über die Spitalplanung in Vorarlberg liegen (...) bei der Landesregierung."
Doch inhaltlich sei die Frage nicht klar genug für eine Volksbefragung:

Es sei deshalb nicht klar, welche Maßnahme konkret von der Landesregierung gefordert werde. Da sei die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes streng. Auch sei nicht klar, ob überhaupt die Landesregierung angesprochen sei. Missverständnisse der Stimmberechtigten seien nicht auszuschließen. "Der Antrag war daher trotz der Bedeutung des demokratischen Prinzips abzuweisen."
Die Landeswahlbehörde, die diese Ablehnung beschloss, setzt sich aus der Stellvertreterin des Landeswahlleiters Martina Schönherr und Vertreter:innen der Landtagsfraktionen ÖVP, FPÖ Grünen und SPÖ zusammen. In der Sitzung am 12. Januar 2026 stimmten die Vertreter von ÖVP und FPÖ gegen den Antrag von Miriam Capelli und Mechthild Bawart, die Vertreterin der Grünen stimmte dafür. Vertreter:innen der SPÖ waren nicht anwesend.
Wäre die Fragestellung inhaltlich klar genug gewesen, wenn sie gefordert hätte, die Planung des RSG für 2030 in Bezug auf das Krankenhaus Dornbirn und die Fächer Frauen- und Kinderheilkunde in der Form des RSG 2025 zu belassen? Dieser sieht 30 Betten der Gynäkologie und Geburtshilfe in Bregenz und 40 in Dornbirn vor. Der RSG 2030 sieht 48 Betten in Bregenz und 18 in Dornbirn vor. Es handelt sich also um eine geplante Einsparung von vier Betten.
Ist es wirklich vertretbar und sinnvoll, hierfür die exzellente Versorgung von Frauen im Krankenhaus Dornbirn aufs Spiel zu setzen? Andere Kliniken haben bereits damit begonnen, die Dornbirner Frauenärzt:innen abzuwerben.
Wichtig ist: Die Antragstellerinnen des Volksbegehrens geben nicht auf. Aktuell planen sie einen neuen Anlauf zur selben Fragestellung in neuer Formulierung. Unterstützung aus Dornbirn und weit darüber hinaus ist ihnen sicher.
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